TalentMatch

Für Unternehmenskunden

Nutzungsbedingungen (Pilotphase)

TalentMatch wird derzeit ausschließlich im Rahmen individuell vereinbarter Pilotprojekte bereitgestellt. Diese Bedingungen beschreiben den Rahmen; Maßgebliches regelt die Einzelvereinbarung.

Entwurf — noch nicht anwaltlich geprüft

Dieser Text bildet ab, was das System technisch tatsächlich tut. Er ersetzt keine Rechtsberatung und muss vor dem Livegang geprüft werden. Mit [in eckigen Klammern] markierte Stellen trägt der Betreiber ein.

1. Gegenstand

[Firmenname] stellt dem Kunden eine Software zur strukturierten Auswertung von Bewerbungsunterlagen und zur Bewertung von Kandidaten gegen offene Stellen bereit. Die Software erzeugt Empfehlungen und Begründungen. Personalentscheidungen trifft ausschließlich der Kunde.

2. Auftragsverarbeitung

Soweit der Kunde eigene Kandidatendaten einstellt, ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; wir sind Auftragsverarbeiter. Vor der ersten Übermittlung von Kandidatendaten ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Das System sperrt den Import, solange dieser Vertrag nicht hinterlegt ist.

Die Pflicht, betroffene Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, trifft den Kunden. Wir stellen hierfür einen vorbereiteten Informationstext bereit; dessen Verwendung entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung.

3. Mandantentrennung

Kandidatendaten, die der Kunde einstellt, sind ausschließlich für ihn sichtbar. Eine Aufnahme in einen mandantenübergreifenden Kandidatenpool erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung der jeweils betroffenen Person.

4. Menschliche Aufsicht

Der Kunde verpflichtet sich, Empfehlungen des Systems nicht ungeprüft zu übernehmen und insbesondere keine Ablehnung allein auf eine Systemausgabe zu stützen. Der Kunde benennt Personen, die für die Aufsicht über den Einsatz des Systems zuständig und dafür geschult sind.

Übersteuert der Kunde eine Empfehlung, wird dies mit Begründung protokolliert. Diese Protokolle dienen dem Nachweis wirksamer menschlicher Aufsicht.

5. Grenzen der Leistung

Die Auswertung von Dokumenten erfolgt maschinell und kann fehlerhaft sein. Extrahierte Angaben sind vor der Verwendung zu prüfen; das System weist hierfür jede Angabe mit ihrer Fundstelle aus. Eine bestimmte Trefferqualität wird nicht zugesichert.

6. Verfügbarkeit und Laufzeit

In der Pilotphase wird keine Verfügbarkeit zugesichert. Laufzeit, Vergütung und Kündigungsfristen regelt die Einzelvereinbarung.

7. Datenrückgabe und Löschung

Nach Vertragsende erhält der Kunde seine Daten in einem strukturierten Format. Anschließend werden sie gelöscht; erhalten bleiben ausschließlich Nachweise über die Löschung sowie gesetzlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort], soweit zulässig.

Stand: [Datum]

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